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Sozialpädagogische Familienhilfe

Familien stärken! – Sozialpädagogische Familienhilfe beim ASB

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Unterstützungsleistung zur Erziehung, welche im § 31 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII als eigenständige Hilfeart benannt ist.

Sozialpädagogische Familienhilfe soll gemäß §31 SGB VIII "durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben".

Der ASB RV Altkreis QLB e.V. ist seit 30 Jahren aktiv in der Beratungsarbeit von suchtkranken Menschen tätig und hat dementsprechend ein festes Netzwerk suchtspezifischer Hilfen aufbauen können. Somit liegt ein Schwerpunkt der Sozialpädagogischen Familienhilfe in der Unterstützung suchtbelasteter Familien. Die Hilfe zielt hierbei insbesondere auf den Erhalt der Familie als Betreuungs- und Erziehungsinstanz für die in ihr lebenden Kinder.

Einen weiteren Schwerpunkt der SPFH bildet die Unterstützung, Beratung und Anleitung von Familien, in denen ein und mehrere Familienmitglieder nach § 35 a SGB VIII von einer seelischen Behinderung betroffen sind. Besonderes Augenmerk gilt dabei Kindern und Jugendlichen mit einer Autismus-Spektrum-Störung und ihren Angehörigen, deren Alltag und Teilhabe an der Gemeinschaft aufgrund der individuellen Besonderheiten der Betroffenen stark beeinträchtigt sind.

Hierzu bietet die Sozialpädagogische Familienhilfe unter anderem den Besuch der Jugendgruppe „JAK“, in der sich die Heranwachsenden mit Entwicklungsstörungen aus dem Autismus-Spektrum und anderen Kommunikationsbeeinträchtigungen in sicherer Umgebung kennenlernen und austauschen können.

Da jede Familie ganz individuelle Besonderheiten, Interessen, Ressourcen und Problemlagen aufweist, ist es für uns wichtig, die Hilfen immer wieder neu zu gestalten und an die einzelnen Familienmitglieder anzupassen, um so die Familien zu motivieren, zu mobilisieren und gemeinsam aktiv zu werden!

Die Entscheidung zur Inanspruchnahme der Hilfe trifft das zuständige Jugendamt!

Sozialpädagogische Fördertagesgruppe gemäß Paragraph 32 in Verbindung mit Paragraph 31 und Paragraph 35 SGB 8( KJHG)

Die sozialpädagogische Tagesgruppe ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien. Das Ziel der Fördertagesgruppe ist es, Familien in erzieherischen Notlagen aufzufangen sowie eine gezielte individuelle ressourcenorientierte Unterstützung und Förderung im Lebens- und Entwicklungsumfeld - Familie -  anzubieten.

Durch die Kopplung der Fördertagesgruppe an die sozialpädagogische Familienhilfe mittels Ergänzung der Hilfe durch zusätzliche Fachleistungsstunden und ein individuell adaptiertes Phasenmodell können die Familien je nach Entwicklung und Unterstützungsbedarf ganzheitlich in die Hilfe einbezogen werden. Mit der Gruppenstruktur bieten wir den Kindern und jungen Heranwachsenden des Weiteren ein Lernfeld zur individuellen Bearbeitung von Problemen und zur sozialen Kompetenzerweiterung.

 

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Janine Adamski

stellv. Geschäftsführung

Mobil Nummer : 0151 42665586
Fax : 03947 47 299

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Bianca Kurkowski

Abteilungsleitung SPFH

Mobil Nummer : 0175 1189186
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Sabine Herrmann

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Sandra Hofmann

Mobil Nummer : 015906505712
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